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Der Energieausweis oder auch Energiepass ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Es gibt z. B. Aufschluss über die Dämmung und Heizanlage eines Gebäudes.
All das ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) geregelt. Diese Verordnung besagt, das Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden potenziellen Käufern bzw. Mietern seit dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen müssen.
Für später errichtete Gebäude gilt dies seit dem 1. Januar 2009. Die Pflicht zur Vorlage des Ausweises ist, so die Verordnung, spätestens unverzüglich nach entsprechender Aufforderung zu erfüllen.
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